Bachelorstudiengang Bioinformatik
Prüfungsrücktritt (§19, §20):
- In den biologischen Fächern:
- Rücktrittsfristen werden bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Meldefristen veröffentlicht.
- Ein Rücktritt bei Wiederholungsprüfungen ist nur in begründeten Fällen möglich und bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses Bioinformatik.
- In den informatischen Fächern gelten die entsprechenden Bestimmungen der Ordnung des Bachelorstudiengangs Informatik.

