Bachelorstudiengang Bioinformatik

 

Prüfungsrücktritt (§19, §20):

  • In den biologischen Fächern:
    • Rücktrittsfristen werden bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Meldefristen veröffentlicht.
    • Ein Rücktritt bei Wiederholungsprüfungen ist nur in begründeten Fällen möglich und bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses Bioinformatik.
  • In den informatischen Fächern gelten die entsprechenden Bestimmungen der Ordnung des Bachelorstudiengangs Informatik.

Zusätzliche Informationen