Masterstudiengang Informatik

 

Prüfungsanmeldung und Fristen (§15, §16):

  • Bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung muss ebenfalls der Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung gestellt werden. Dies geschieht schriftlich im Prüfungsamt Informatik. Antragsformulare finden Sie im Download-Center.
  • Jede Prüfungsleistung muss innerhalb der Meldefrist schriftlich angemeldet werden. Die Fristen zur Prüfungsanmeldung sind seit Wintersemester 2011/12 wie folgt geregelt:
    • für eine Klausur spätestens 2 Wochen vor dem Klausurtermin
    • für eine mündliche Modulabschlussprüfung  2 Wochen vor Prüfungstermin
    • für ein Praktikum oder Seminar, spätestens Ende der zweiten Woche nach Vorlesungsbeginn
    • für eine Tutoriumsleitung, spätestens zu Anfang der Vorlesungszeit des Semesters
  • Ab dem Wintersemester 2011/12 erfolgt die An- und Abmeldung zu den Klausuren - Termine hierzu werden rechtzeitig bekannt gegeben -  sowie zu den Seminaren und Praktika ausschließlich über QIS/LSF. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen!
  • Die Anmeldung zu den Seminaren und Praktika im Sommersemester 2012 ist vom 10. April- 30. April 2012 möglich!

Zusätzliche Informationen