Erläuterungen zur Erstellung der Rangliste

 

Das Ranking der Berwerberinnen und Bewerber erfolgt anhand einer Gesamtbewertung, die sich aus drei Teilbewertungen zusammensetzt:

  1. Gesamtnote des Abschlusses: 51%
  2. Quantitativer Anteil: 39%
  3. GMAT oder GRE (general test): 10%

Dabei wird ein Punktesystem verwendet, wobei für die Gesamtnote des Abschlusses maximal 5 Punkte, für den quantitativen Anteil je nach CP-Zahl ebenfalls maximal 5 Punkte und für den GMAT bzw. GRE (general test) je nach Score maximal 5 Punkte vergeben werden. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:

  • Ein fehlendes Diploma Supplement kann zur Ablehnung führen, da die Auflagen nicht festgelegt werden können.
  • Liegt der Fragebogen zur Feststellung des quantitativen Anteils nicht vor, so werden hierfür 0 Punkte angerechnet. Ein vorsätzlich falsch ausgefüllter Fragebogen kann ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden.
  • Liegen sowohl GMAT als auch GRE (general test) vor, so wird die Punktzahl des besseren Tests für das Ranking herangezogen. Liegt keiner der Tests vor, so werden 0 Punkte (von 5 möglichen) vergeben.

 

Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Die Bewerbung erfolgt über das Zentrale Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester.

Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Universitätsabschluss (Bachelor oder gleichwertig), müssen folgende Unterlagen einreichen:

  1. Abschlusszeugnis und weitere Dokumente, die Sie im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigen,
  2. Bachelor (oder gleichwertigen Abschluss),
  3. Diploma Supplement oder vergleichbares Dokument,
  4. Modulbeschreibungen der Module des Abschlusszeugnisses,
  5. Ausgefüllter Fragebogen zur Feststellung des quantitativen Anteils und ggf. Modulbeschreibungen (Inhaltsbeschreibungen),
  6. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse,
  7. tabellarischer Lebenslauf,
  8. Ausgefülltes Bewerbungsformular,
  9. Beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses (nur die Seite mit den persönlichen Daten)

Außer bei Dokumenten in deutscher oder englischer Sprache muss eine Übersetzung aller Originaldokumente durch einen staatlich zugelassenen Übersetzter beigefügt werden.

Diese Unterlagen sind grundätzlich in amtlich beglaubigter Form und in amtlich beglaubigter Übersetzung einzureichen. Bitte senden Sie nie Originalzeugnisse mit!

Weiter Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office!

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Die Bewerbung erfolgt über das Zentrale Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge. Die Bewerbungsfrist ist der 15.Juli für das Wintersemester und der 15.Januar für das Sommersemester.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelor oder gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule müssen folgende Unterlagen einreichen:

  1. Beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnis (oder Transcript of Records mit voraussichtlicher Endnote)
  2. Diploma Supplement oder vergleichbare Unterlagen
  3. Modulbeschreibungen der Module des Abschlusszeugnisses (bzw. Transcript of Records)
  4. Ausgefüllter Fragebogen zur Feststellung des quantitativen Anteils und ggf. Modulbeschreibungen (Inhaltsbeschreibungen)
  5. Tabellarischer Lebenslauf
  6. Ausgefülltes Bewerbungsformular

 

Information for international candidates

 

Information for candidates with a German undergraduate degree

 

Candidates who do not hold a Degree of a German university need to hand in the following documents:

  1. Secondary school leaving certificate (from home country),
  2. Undergraduate degree (Bachelor or equivalent),
  3. Diploma Supplement or comparable document,
  4. Course description of all courses stated on the undergraduate degree,
  5. Completed Questionnaire for subject related criteria (contents),
  6. Language certificates,
  7. CV,
  8. Completed Application Form for Admission to a Masters Degree,
  9. Certified copy of passport (page with personal information only)

All documents other than in English or German must be translated by an authorized translator with a seal affixed, stating the translation is a true copy of the original.

Kindly send all documents to:

Frau Prof. Dr. Ina Koch
Institut für Informatik
Molecular Bioinformatics
Robert-Mayer-Str. 11-15
D-60325 Frankfurt
Germany

Please always submit certified copies of your original certificates and translations. Never send originals!

Find further information on the pages of the International Office!

Vorläufige Zulassung

 

Eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Bioinformatik kann erfolgen, wenn

  1. mindestens 150 CP im Bachelor Bioinformatik erreicht wurden, und
  2. die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder bis zum Beginn des Masterstudiengangs abgeschlossen sein wird, oder kurz vor dem Abschluss steht  und eine Empfehlung des Betreuers bzw. der Betreuerin vorliegt.

Die vorläufige Zulassung gilt für 12 Monate.

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