Bachelorstudiengang Informatik
Rücktrittsfristen ohne Angabe von Gründen (§17):
- Klausur: 1 Woche vor Klausurtermin
- Zweite Klausur in den Semesterferien, wenn erste Klausur nicht bestanden wurde (s. § 17 (5)): 2 Tage vor Klausurtermin
- Mündliche Modulabschlussprüfung: 1 Woche vor Prüfungstermin
- Praktikum: bis zu 2 Wochen nach Beginn der ersten Veranstaltung
- Seminar: bis zu Beginn der ersten Veranstaltung
Studienleistungen (HW2, HWS-PR, EPR, PRG-PR) können beliebig oft wiederholt werden und brauchen nicht im Prüfungsamt an- oder abgemeldet zu werden.
Versäumnis, Rücktritt (§18):
- versäumt der oder die Studierende eine endgültig angemeldete Prüfung ohne triftigen Grund, so wird diese Prüfungsleistungs mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
- der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden.
- Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei begründetem Zweifel kann der oder die Prüfungsausschussvorsitzende ein amtsärztliches Attest verlangen.
- Die Krankheit eines von dem oder der Studierenden überwiegend allein zu versorgenden Kindes steht diesbezüglich der Krankheit des oder der Studierenden gleich.

