Masterstudiengang Informatik

 

Wiederholung von Prüfungsleistungen (§ 27, §24):

  • Nicht bestandene Prüfungsleistungen zu Modulen im Fachbereich Informatik und Mathematik können bis zu zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.
  • In Anwendungsfachmodulen gelten die Wiederholungsregelungen des jeweiligen Studiengangs. Ein Anwendungsfach im Schwerpunkt "Informatik mit Anwendungsfach" oder "Informatik mit vertieftem Anwendungsfach" kann durch ein anderes Anwendungsfach ersetzt werden.
  • Zu Prüfungsversuchen in Modulen, die weder Ergänzungsmodul noch einem Anwendungsfach zuzurechnen sind, und die verschieden sind von der Masterarbeit, wird ein Punktekonto geführt. Für jeden Prüfungsversuch zu einem dieser Module wird das Punktekonto um die Anzahl der dem Modul zugeordneten CPs erhöht. Das Punktekonto darf folgende Summe nicht übersteigen:
    • 210 für die Schwerpunkte "allgemeine Informatik" und "Informatik mit Spezialisierung";
    • 150 für die Schwerpunke "Informatik mit Anwendungsfach" und "Informatik mit vertieftem Anwendungsfach".
  • Die Wiederholung der Masterarbeit (mit neuem Thema) muss innerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung des ersten Ergebnisses begonnen werden.
  • Eine Überschreitung der Wiederholungsfristen wird als Nichtbestehen gewertet.
  • Der letzte Versuch in einer Prüfungsklausur kann auf Antrag durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden.

 

Zusätzliche Informationen