Bachelorstudiengang Informatik
Endgültiges Nichtbestehen(§ 28):
Die Bachelorprüfung ist endgültig n icht bestanden, wenn
- ein Basismodul B-PRG, B-HW, B-MOD, B-DS, B-GL, B-PRG-PR, B-HWS-PR, oder B-M1 endgültig nicht bestanden wurde; oder
- drei der Basismodule B-M2a, B-M2b, B-M2c oder B-M2d endgültig nicht bestanden wurden; oder
- eine Modulabschlussprüfung zu einem Ergänzungsmodul auch in ihrer letztmaligen Wiederholung nicht bestanden wurde und keine weiteren Modulabschlussprüfungen oder Wiederholungen zu anderen Ergänzungsmodulen möglich sind; oder
- die 100 CP-Grenze der Prüfungsversuche in den Vertiefungsgebieten ausgeschöpft ist; oder
- die Bachelorarbeit zum zweiten Mal mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet wurde; oder
- nicht mindestens zwei der Basismodule B-MOD, B-DS, B-PRG, B-HW und B-M1 bis zum Beginn des 4. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen wurden.

