Diplomstudiengänge
Achtung! Achtung! Achtung!
Informationen zur Rückmeldung zum Wintersemester 2013/14 für Studierende im Diplomstudiengang Informatik
Achtung! Achtung! Achtung!
Eine Einschreibung in die Diplomstudiengänge Informatik und Bioinformatik ist nicht mehr möglich. Die Diplomstudiengänge werden durch die konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt.
Die Diplomprüfung in Informatik muss bis zum 30.September 2013 abgeschlossen sein, die Diplomprüfung in Bioinformatik muss bis zum 30.September 2015 abgeschlossen sein. Studierende, die im Diplomstudiengang Informatik oder Bioinformatik eingeschrieben sind und ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben, können in den jeweiligen Bachelorstudiengang wechseln.
- Der Diplomstudiengang Bioinformatik wird vom Prüfungsamt des Fachbereichs Biowissenschaften betreut.
- Veranstaltungen des Bachelor- oder Masterstudiengangs Informatik werden im Diplomstudiengang nach den folgenden Regeln anerkannt.
- Äquivalenzregelungen für Veranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang
- Äquivalenzregelungen für Veranstaltungen aus dem Masterstudiengang Informatik
- Übergangsregelung bei Beendigung des Diplomstudiengangs Informatik
- Die Anerkennung weiterer Module ist nach Einzelantrag möglich.
- Allgemeines zur Diplomarbeit
- Die Diplomarbeit ist fristgerecht in vierfacher Ausfertigung abzugeben. Sie muss gebunden sein, eine Zusammenfassung (Überschrift nur "Zusammenfassung") enthalten und mit Seitenzahlen versehen sein (siehe Prüfungsordnung § 11). Bei der Abgabe der Diplomarbeit hat die Kandidatin schriftlich zu versichern, dass sie ihre Arbeit – bei einer Gruppenarbeit ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
- Die Diplomarbeiten können Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und Montag - Donnerstag von 13:00 - 16:00 Uhr im Prüfungsamt Informatik abgegeben werden. Sonderregelungen während der Urlaubszeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Falls niemand angetroffen wird, können Studierenden ihre Arbeit auf dem Postweg (am besten per Einschreiben) an das Prüfungsamt senden. Es gilt das Datum des Poststempels. Achten Sie dabei rechtzeitig auf die Schließungszeiten Ihres Postamts. - Zum Deckblatt Diplomarbeit: Nur der verantwortliche Prüfer bzw. Professor ist als Betreuers auf dem Deckblatt der Diplomarbeit zu vemerken. Hierbei kann man sich am Ausgabeschreiben der Diplomarbeit orientieren. Nicht-Promovierte dürfen dort nicht aufgeführt werden.
- Diplomarbeit in einer andere Sprache: Lesen Sie dazu Prüfungsordnung § 11 (10) und wenden Sie sich dann an das Prüfungsamt.

