Bachelorstudiengang Informatik
Endgültiges Nichtbestehen(§ 29):
Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn
- ein Basismodul B-PRG1, B-PRG2, B-HW1, B-MOD, B-DS, B-GL1, B-M1, B-M2 oder B-M3 endgültig nicht bestanden wurde; oder
- die 100 CP-Grenze der Prüfungsversuche in den Vertiefungsgebieten ausgeschöpft ist; oder
- die Bachelorarbeit zum zweiten Mal mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet wurde; oder
- nicht mindestens zwei der Basismodule bis zum Beginn des 4. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen wurden.

